Für Bildschirmarbeitsplätze gibt es zum Schutz entsprechende Vorschriften.

Nachfolgend eine Übersicht zum Thema Bildschirmarbeitsplatz und der Bildschirmarbeitsplatzverordnung:

Bildschirmarbeitsplätze

In diesem Fall die Beschattung der Bildschirmarbeitsplätze. Seit Dezember 1996 gibt es in Deutschland eine sogenannte Bildschirmarbeitsplatzverordnung, welche sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen befasst.

Diese ist, zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz, den EG-Richtlinien für den Bürobereich angepasst und somit in nationales Recht umgesetzt worden. Die neue EU Richtlinie (EU 90/270) besagt, dass bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, diese gegen Sonneneinstrahlung geschützt sein müssen und dabei eine permanente Sichtverbindung nach außen zulassen müssen.

In Anlehnung an diese Verordnung decken innenliegende Sonnenschutzprodukte diese Bedürfnisse weitestgehend ab, können sich jedoch auch wunderbar mit außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen verbinden.

Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildschArbV)

Dieser Verordnung zufolge müssen Bildarbeitsplätze so eingerichtet sein, dass keine Blendung, welche durch leuchtende oder beleuchtete Flächen verursacht werden, auf dem Bildschirm entsteht. Weiterhin sollten Reflexionen auf dem Bildschirm weites gehend vermieden werden.

Dies geschieht durch den Einsatz von verstellbaren Sonnenschutz-Rollos, wodurch die Stärke des Tageslichteinfalls auf dem Bildschirmarbeitsplatz optimal bestimmt werden kann (DIN 5035 Teil 7). Zu empfehlen sind dabei Rollos mit der speziellen Technik der Aluminiumbedampfung für Blendschutz- Behänge.

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